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PC-Welt vom Presserat gerügt
Contributed by Anonymous on Freitag, 06. März 2009 @ 14:28:08 MEZ
Topic: Medien
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat die Computerzeitschrift PC-Welt öffentlich gerügt. Das Magazin habe mit der Berichterstattung über die "15 illegalsten Hacker-Tools" Ziffer 1 des Pressekodex verletzt.

Dazu sei auch deren Funktionsweise ausführlich dargestellt worden. Eine solche Berichterstattung, heißt es in der Pressemitteilung, "über nicht legale Programme entspricht nicht den journalistischen Grundsätzen. Das Ansehen der Presse gerät in Gefahr, wenn eine Zeitschrift 'Gebrauchsanweisungen' für verbotene Software gibt."

Der Bezug auf Ziffer 1 erscheint mir allerdings ein wenig seltsam. Denn der Paragraf bezieht sich auf "Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde". "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien", heißt es darin.

 
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Re: PC-Welt vom Presserat gerügt
von Schusterjunge am Freitag, 06. März 2009 @ 15:14:26 MEZ
Kann man schon verstehen. Wenn ein Magazin auf dem Titel damit wirbt, illegale Software zu beschreiben, dann betrifft das natürlich die Glaubwürdigkeit der Medien. Denn es geht ja nicht darum, vor der Software zu warnen oder illegale Machenschaften aufzudecken. Sondern eigentlich soll die Auflage gesteigert werden, indem die Verwendung illegaler Software gefördert wird.

Wenn die Redaktion die Software selbst als illegal einstuft, dann darf sie nicht so darüber berichten. Berührt die Software eine Grauzone ("Nur vor den Eigenverbrauch"), dann verar... die Titelzeile die Leser.

Die Rüge geht OK und sollte allen zu denken geben, die ständig "verboten, geht aber doch" auf dem Titel haben.

Außerdem gehört die Titelzeile "Die 15 illegalsten Hacker-Tools" vor den Grammatik-Kadi. Etwas ist legal oder illegal. Illegal lässt sich genau wie "einzig" nicht steigern.


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