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Heise vs. Musikindustrie: Urteil liegt vor Posted on Dienstag, 05. April 2005 @ 17:52:40 MESZ Topic: Medien
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Wie der Heise-Verlag meldet, liegt nunmehr das schriftliche Urteil des Landgerichts München I im Falle Musikindustrie vs. Heise vor. Der Heise-Newsticker hat über eine Kopiersoftware berichtet und fdabei auch den Hersteller des Programms direkt verlinkt.
Das etwas alberne Fazit der Münchner Richter: Der Link selbst war böse, der Artikel jedoch sei von der Pressefreiheit gedeckt, obwohl er ausdrücklich den Namen des Unternehmens und der Software erwähnte - wer Google bedienen kann, kommt also eh zum Ziel. "Eine Beschränkung der Berichterstattung dahingehend, dass weder Produktnamen noch Hersteller oder jedenfalls nicht die von dem Produkt betroffenen Kopierschutzsysteme genannt werden dürften, würde zu weit in die Berichterstattungsfreiheit der Presse eingreifen", zitiert Heise.
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Re: Heise vs. Musikindustrie: Urteil liegt vor von Anonymous am Mittwoch, 06. April 2005 @ 13:01:01 MESZ | Aber dass der Link nicht Teil der Pressefreiheit sondern Teil der Recherchefreiheit ist, ist doch auch denen im Norden klar gewesen, oder nicht? Das war doch offenbar.
Würde nur gerne wissen, wer die Werbungskosten, ähm die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt.
RVG ist ja nicht so billig wie ehemals die BRAGO, n'est pas! Aber vielleicht sieht man das auf den bahamas ja auch cool... |
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