Das Verbot von Handy-Telefonaten am Steuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe und bestätigte damit ein Urteil aus niedrigerer Instanz.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte eine promovierte Anwältin zuvor verurteilt. Diese focht die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht an, weil sie sich durch das Verbot in ihren Persönlichkeitsrechten und der allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt sah.
Die Klägerin wurde insgesamt viermal in kurzer Zeit beim Telefonieren am Steuer ertappt. Das Oberlandesgericht sah darin eine besondere Hartnäckigkeit und setzte ein Bußgeld von 240 Euro, das entspricht dem sechsfachen der Katalogstrafe, gegen die Anwältin fest.
In seiner Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Handy-Verbots für Autofahrer bestünden. Die Beschwerde der Klägerin wurde deshalb gar nicht erst zu einer ordentlichen Verhandlung zugelassen. Eine weitergehende Begründung gaben die Richter nicht ab.