Freitag, 09. Mai 2008, 17:38 Uhr

Telefon am Steuer

Urteil: Handyverbot beim Autofahren nicht verfassungswidrig

Das Handyverbot am Steuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde nicht angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte.


  • Handy

    Vergroessern Wer beim Autofahren mit dem Handy erwischt wird, muss zahlen.


    Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, war ein Bußgeld verhängt worden, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Weil sie bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest.

    Dagegen setzte sie sich vor dem Oberlandesgericht zur Wehr und unterlag. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinweggesetzt habe, erscheine eine Erhöhung des Bußgelds um das Sechsfache als angemessen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung an. (AP/rs)

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