
Promotion oder Anzeige: Wie PC-Websites getarnte Werbung machen
Datum: Mittwoch, 25. November 2009 @ 18:01:33 MEZ Thema: Medien
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich PC-Websites vor dem Presserat rechtfertigen müssen.
Der Deutsche Presserat tritt für die Pressefreiheit und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse ein. Er ist für journalistische Inhalt in Print und Online zuständig. Ziffer 7 des Ehrenkodexes des Deutschen Presserats betrifft die „Trennung von Werbung und Redaktion“: „Verleger und Redakteure (….) achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.“ Wie soll die Trennung vollzogen werden? Werbliche Texte, so der Presserat, müssen als „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Der Begriff „Promotion“ etwa reicht „nicht aus, um dem Leser den Werbecharakter zu verdeutlichen.“ (Pressemitteilung des Presserates vom 6.03.09 )
Chip-online: Der Suchbegriff „promotion“ liefert über 1000 Fundstellen mit redaktionell getarnter Werbung, die nur als „Promotion“ (und nicht etwa auch als Anzeige) gekennzeichnet wird.
Pcwelt.de: Der Suchbegriff „promotion“ liefert über 220 Fundstellen mit redaktionell getarnter Werbung, die allein als „Promotion“ gekennzeichnet wird.
Magnus.de und Computerbild.de: Hier ließ sich beim Quick-Check keine redaktionell getarnte Werbung finden.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich auch PC-Websites vor dem Presserat rechtfertigen müssen.
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