
Heise vs. Musikindustrie: Urteil liegt vor
Datum: Dienstag, 05. April 2005 @ 17:52:40 MESZ Thema: Medien
Wie der Heise-Verlag meldet, liegt nunmehr das schriftliche Urteil des Landgerichts München I im Falle Musikindustrie vs. Heise vor. Der Heise-Newsticker hat über eine Kopiersoftware berichtet und fdabei auch den Hersteller des Programms direkt verlinkt.
Das etwas alberne Fazit der Münchner Richter: Der Link selbst war böse, der Artikel jedoch sei von der Pressefreiheit gedeckt, obwohl er ausdrücklich den Namen des Unternehmens und der Software erwähnte - wer Google bedienen kann, kommt also eh zum Ziel. "Eine Beschränkung der Berichterstattung dahingehend, dass weder Produktnamen noch Hersteller oder jedenfalls nicht die von dem Produkt betroffenen Kopierschutzsysteme genannt werden dürften, würde zu weit in die Berichterstattungsfreiheit der Presse eingreifen", zitiert Heise.
|
|