Presserat fordert klare Kennzeichnung von Werbung
Datum: Freitag, 10. Juni 2005 @ 13:53:31 MESZ
Thema: Medien


Anlässlich der aktuellen Sitzung des Beschwerdeausschusses am 6. und 7. Juni appelliert der Presserat erneut an die deutschen Printmedien, Werbung und redaktionelle Inhalte strikt zu trennen. Behandelt wurde unter anderem eine Beschwerde gegen den Verlag B. Kämmer, der unter anderem "Foto Digital", "Digital Video" und "PC Security" herausgibt.

In einem Schreiben an eine PR-Agentur, so berichtet die Pressemitteilung des Rats, "hatte der Verlag sich erkundigt, ob ein Kunde der Agentur für einen geplanten Produktauftritt die 'Einleitung einer Werbekampagne 'Print'' beabsichtige. Dafür stünden dann die Verlagsmagazine zur Verfügung. Dazu könne man auch, so der Verlag weiter, 'einer professionellen und wirkungsvollen Berichterstattung den Weg bereiten'. Dieses Angebot wertete der Ausschuss als Kopplung von redaktioneller Berichterstattung an einen Anzeigenauftrag. Dies widerspricht Ziffer 7 des Pressekodex." Ebenfalls kritisiert wurde eine als "Verlagssonderthema" gekennzeichnete Veröffentlichung einer Tageszeitung. Dass, wie die Zeitung argumentierte, "der Inhalt der Seite aufgrund von Gestaltungsmerkmalen wie Layout und Schrift als bezahlte Veröffentlichung zu erkennen" sei, genügte dem Beschwerdeausschuss nicht - dem Begriff "Verlagssonderthema" mangele es in diesem Zusammenhang an der erforderlichen Eindeutigkeit.





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